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Neuerungen 2022

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Roomtwist wünscht allen Kunden und Geschäftspartnern ein gutes, und erfolgreiches Jahr 2022!

Einiges wird sich rund um das Thema Immobilien ändern – hier eine kleine Checkliste:

  • Heizkostenverordnung: Neue Messtechtik die zum Ablesen für Heizkostenverteiler oder Zähler eingebaut wird, muss fernablesbar sein. Altbestände sind bis 2026 auszutauschen. Sind Fernablesegeräte installiert, müssen Mieter monatlich eine Information über den Verbrauch erhalten.
  • Grundsteuerreform: Zum 1.1.22 müssen alle Grundstücke neue bewertet werden. Ob der Eigentümer dabei mitwirken kann, regelt jedes Bundesland selbst. Das Finanzamt wird die nötigen Unterlagen zusenden.
  • CO2-Abgabe: Der nationale CO2 Preis steigt von 25 auf 30€. Für eine Wohnung mit 100qm bedeutet dies ca. 20-25€ mehr Heizkosten im Vergleich zu 2021. Die Kosten sollen zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden.
  • Ökostrom-Umlage: Die Umlage sinkt von 6,5 auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
  • Neue Kaminöfen: Die Bauhöhe der Schornsteine für Neubauten wird angehoben. Der Ersatz bestehender Öfen und Heizungen wird nicht erschwert. Jedoch steigen die Gebühren für Schornsteinfeger.
  • KfW-Programm: die KfW55-Förderung wird am 1.2.22 eingestellt.
  • Kabel-TV: Die Umlage von Kabel-TV-Kosten ist ab 1.7.22 vom Eigentümer zu tragen.
  • Verwalter: müssen ab 1.12.22 einen Sachkundenachweis erbringen
  • Vermietung an Verwandte: Die Miete musste bis 2020 mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen, damit Werbungskosten voll berücksichtigt werden können. Die neue Regelung ist 50% der ortsüblichen Miete (Kaltmiete + Nebenkosten).
  • Mieterhöhungen: dürfen in angespannten Märkten nur noch alle 3 Jahre um 11% erfolgen.