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Tips für den Möbelkauf!

Sofa grau vor roter Wand

Auf der Suche nach einem neuen Sofa lockte mich die plakative Werbung „50% auf alle Möbel“ in ein Polsterwarengeschäft. „Klingt doch gut“, dachte ich und fand prompt meine Wunschcouch. Der UVP war mit stattlichen 6 500 EUR angegeben – konnte ich hier tatsächlich ein Superschnäppchen machen? Weit gefehlt – ich recherchierte unter erschwerten Bedingungen im Internet, da dieses Modell einen „Tarnnamen“ bekommen hatte. Endlich gefunden war der UVP auf 3599 € geschrumpft und es gab zudem etliche Sonderangebote ab 2500€! Irreführende Preisgegenüberstellung ist unlauterer Wettbewerb und verboten.

In einem anderen Möbelgeschäft wurde ich erneut fündig – dieses Modell fand sich mit den ausgezeichneten Daten schnell im Internet und der Preis war realistisch. „Nur noch heute gibt es 500 € Rabatt“ – flötete die Verkäuferin als sie die ersten Spuren von Kaufabsicht bemerkte. Prüfen Sie genau was z.B. im Prospekt über Rabatte angegeben ist – in diesem Fall war er noch 6 weitere Tage gültig. In der Regel gibt es keinen Grund zum übereilten Kauf!

Verhandeln Sie aber immer, manchmal gibt es zwar eine Preisbindung - denken Sie aber auch an Zusatzleistungen, wie Fleckenschutz, kostenlose Lieferung und Aufbau. Eine Entsorgung des Verpackungsmaterial sollte selbstverständlich inbegriffen sein.

Schließlich kam es zum Kaufvertrag und damit zur nächsten Falle: Eine Anzahlung von stolzen 50% wurde gefordert! Warum sollte ich einen zinslosen Kredit gewähren oder bei Insolvenz mein Geld verlieren? Der Kommentar der Verkäuferin: „Anders kann ich den Verkauf nicht im System erfassen!“ Ich wollte gehen und plötzlich funktionierte es dann aber „ausnahmsweise“ doch. Für eine Vorauszahlung gibt es keine Rechtsgrundlage – lehnen Sie diese ab oder handeln Sie einen Minimalbetrag aus! Der Rest hat dann aber mit meiner Couch perfekt geklappt.

Aber was tun wenn sich die Lieferung verzögert? Setzen Sie eine angemessene Nachlieferungsfrist, wird diese nicht eingehalten haben Sie ein Rücktrittsrecht. Weil Sie ja z.B. die alte Couch schon verkauft haben, sind das unzumutbare Wohnumstände.

Nun kommt endlich das lang ersehnte Möbelstück und da laut AGB „Lieferung bis Bordsteinkante“ gilt, werden nun Berge von Kartons auch dort abgestellt obwohl Sie im 3. Stock ohne Aufzug wohnen! Bestehen Sie deshalb vor Vertragsunterzeichnung auf eine „Lieferung frei Haus“ und zwar bis in Ihre Wohnung! Halten Sie dies schriftlich fest.
Zahlen Sie erst dann den kompletten Betrag, wenn die Lieferung vollständig ist und keine Mängel aufweist. Sind Schäden bereits an den Paketen ersichtlich, machen Sie davon Fotos, da hier u.U. das Transportunternehmen haftet!

Das Möbelstück ist endlich da wo es sein soll! Vermeiden Sie bei Parkett oder anderen empfindlichen Materialen Kratzer, indem Sie „Gleiter“ anbringen. Diese gibt es z.B. aus Filz oder Teflon. Teflon ist leicht zu reinigen und hat fast keinen Reibungswiderstand. Somit können auch schwere Stücke leicht verschoben werden. Beachten Sie auch die Pflegeanleitung z.B. für Polsterreinigung oder Holzpflege.

Verwahren Sie Kaufbelege sorgfältig für den Fall, dass Sie eine Gewähr- oder Garantieleistung in Anspruch nehmen müssen. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Eine Garantie ist eine über die Gewährleistung hinausgehende, freiwillige Leistung des Herstellers. Prüfen Sie genau WAS garantiert wird, Garantiezusagen werden häufig so eingeschränkt, dass sie keinen Wert haben.

Und nun viel Spaß beim Möbelkauf! Gerne berate ich Sie auch dabei z.B. im Rahmen eines
Redesigns Ihrer Wohnung. Mehr Infos dazu unter "Fragen".